TSE Kassensystem mit EFSTA
Bei uns erhalten Sie ein TSE Kassensystem als Komplettlösung, das die gesetzlichen Anforderungen der Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV) 2020 erfüllt.
Die Anforderungen an ein Kassensystem sind gewachsen: Seit dem 01.01.2020 – mit Aufschub der vollständigen Umsetzung auf den 31.03.2020 – erfordert die neue Kassensicherungsverordnung, die bereits die Belegausgabepflicht und die Kassenmeldepflicht geregelt hat, eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Handel und Gastronomie müssen die neuen Anforderungen erfüllen, damit Steuerbetrug und Schwarzgeld ausgeschlossen werden können.
Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besteht aus dem Speichermedium, dem Sicherheitsmodul und der einheitlichen digitalen Schnittstelle (EDS). Dabei spielt Letzteres eine zentrale Rolle zwischen dem Prüfer und dem Benutzer, damit Daten problemlos abgerufen werden können. Als Standard wurde hierfür die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) festgelegt. Für die Speicherung der Daten müssen nicht zwangsläufig klassische Speichermedien verwendet werden, es können auch Cloud-Lösungen zum Einsatz kommen.
Das Sicherheitsmodul stellt sicher, dass alle Eingaben von Anfang an sicher aufgezeichnet und protokolliert werden. Deshalb besteht es aus der Secure Module Application und dem Crypto Service Provider. Somit können jeder Eintrag und jede Änderung nachverfolgt werden. Externe Manipulationen sollen dank Zertifizierung verhindert werden.
Die einheitliche digitale Schnittstelle (EDS) stellt sicher, dass alle digitalen Daten der technischen Sicherheitseinrichtung problemlos exportiert und gelesen werden können. Laut den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) müssen alle digital getätigten Aufzeichnungen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert werden.
Mit unserem Partner können wir zertifizierte Kassensysteme anbieten. EFSTA ist ein internationaler Spezialist auf dem Gebiet der Fiskallösungen und elektronischen Aufzeichnungssysteme. Dank der Kombination aus dem Elektronischen Fiskalregister (EFR) sowie der EFSTA Cloud können sogar internationale Vorschriften erfüllt werden, wodurch die Lösungen länderübergreifend sind.
EFSTA erfüllt alle Anforderungen gemäß der neuen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) 2020 des BSI. Darüber hinaus erhalten Sie noch weitere Vorteile:
Wie bei anderen Cloud-Lösungen entfällt eine viel zu teure Hardware-Anschaffung, wodurch die Anschaffungs- und Fixkosten minimiert werden. Die bedeutet auch, dass weniger Aufwand für ihr TSE Kassensystem vor Ort benötigt wird.
Ein weiterer Vorteil ist die Skalierbarkeit: Der Speicherplatz kann problemlos und schnell erweitert werden. Dies gilt auch für die Anzahl der Endgeräte, weil eine Cloud TSE mit mobilen Endgeräten kompatibel ist.
Updates können zu Schließungszeiten aufgespielt werden, ohne Servicepersonal vor Ort. Und um Erneuerungen von Zertifizierungen muss man sich nicht kümmern. Außerdem werden Sicherheitsupdates von Daten erstellt, um sicher zu gehen, dass nichts verloren geht.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben ohne Gewähr. Details zu Anforderungen, Umsetzung und Fristen können nach Bundesland variieren. Hierbei handelt es sich um keine rechtliche Beratung. Technische und inhaltliche Änderungen vorbehalten sowie Irrtümer, Druck- und Schreibfehler vorbehalten. Weitere Informationen und gesetzlichen Anforderungen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums
Fragen Sie einfach Ihren regionalen Manager, wie HRS Sie beim Wachstum Ihres Geschäfts unterstützen kann.